Jugendmannschaft des Monats

      Zwölfmal im Jahr küren wir im Deutschen Fußballmuseum die 11teamsports-Jugendmannschaft des Monats! Bewerben können sich alle Teams von den Bambinis und Mini-Kickern bis zu U23-Mannschaften. Ihr wollt auch einmal die Jugendmannschaft des Monats im Deutschen Fußballmuseum stellen? Dafür brauchen wir nur ein paar Fotos und ein paar besondere Ausstellungsstücke von euch – und mit ein bisschen Glück seid ihr schon bald für einen Monat als Teil der Ausstellung im Deutschen Fußballmuseum zu sehen!

      Einen adidas-Trikotsatz für eure Mannschaft gibt es zusätzlich für euch! Außerdem laden wir eure komplette Mannschaft zu einem Besuch ein – der Eintritt ist für alle Spielerinnen und Spieler sowie Betreuerinnen und Betreuer an diesem Tag frei. Bei uns in Dortmund findet dann auch die Trikotübergabe statt. Antworten auf die häufig gestellten Fragen findest du hier.

      Die letzten drei Jugendmannschaften des Monats

      Bewerbung zur „Jugendmannschaft des Monats“ einreichen

      Angaben des Bewerbers

      Fotos der Mannschaft

      Die Bilder sollten mindestens 500kB groß sein damit wir ein ansprechendes Video erstellen können.

      Bewerber Kontaktdaten
      Verein Kontaktdaten
      Trikotsatz

      für 14 Feldspieler und 2 Torhüter

      Bild fehlt

      Vereinslogo (druckfähige Datei, pdf)

      Größentabelle
      Torwart
      Feldspieler
      Wir können vorbeikommen
      Bestätigung des Bewerbers

      Häufig gestellte Fragen zur Jugendmannschaft des Monats

      • Worum geht es bei der Jugendmannschaft des Monats?

        Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH (nachfolgend „Stiftung“) als Betreiber des Deutschen Fußballmuseums (nachfolgend „Museum“) kürt ab Februar 2016 monatlich die „Jugendmannschaft des Monats“. Die Entscheidung darüber, welche Mannschaft jeweils gekürt wird, trifft eine aus Museumsmitarbeitern bestehende Jury. Die Jury trifft ihre Entscheidung nach freiem und uneingeschränkten Ermessen. Sie trifft die Entscheidung auf der Grundlage der von den Bewerbern bis zum jeweiligen Stichtag (s.u.) über die Museums-Webseite hochgeladenen Fotos. Die jeweils gekürte Mannschaft erhält einen Trikotsatz (Hose, Trikot, Stutzen) für 14 Feldspieler und 2 Torhüter. Die Fotos der jeweils gekürten Mannschaft sowie die Berichterstattung über die Kür können von der Stiftung im Museum ausgestellt, in einen Film integriert werden, der im Museum vorgeführt werden darf und auf der Webseite des Museums sowie über soziale Netzwerke (z.B. Facebook) öffentlich zugänglich gemacht werden.

      • Wer darf wie oft bei der Wahl zur Jugendmannschaft des Monats teilnehmen?

        An der Aktion teilnehmen können alle Jugendmannschaften (G-Jugend bis A-Jugend) von beim DFB organisierten Fußballvereinen. Jede Mannschaft darf sich nur einmal pro Kalenderjahr bewerben.

      • Wer muss die Bewerbung zur Jugendmannschaft des Monats wo einreichen?

        Die Bewerbung kann nur durch ein Organ des Vereins oder eine andere (z.B. durch schriftliche oder mündliche Vollmacht) zur Vertretung des Vereins bei der Bewerbung befugte volljährige Person eingereicht werden. Die Bewerbung kann ausschließlich online über die Website des Museums und nur unter Eingabe der dort vorgesehenen Pflichtangaben stattfinden.

      • Wann ist der Stichtag für die Jugendmannschaft des Monats?

        An der Wahl der Jury für einen bestimmten Monat nehmen nur solche Jugendmannschaften teil, deren Fotos von den Bewerbern jeweils bis spätestens zum 15. des Vorvormonats unter Angabe sämtlicher für das Hochladen erforderlicher Pflichtinformationen hochgeladen wurden. Spätere Bewerbungen können von der Jury in nachfolgenden Monaten berücksichtigt werden. 

      • Wie sieht es mit den Bildrechten im Rahmen der Jugendmannschaft des Monats aus?

        Für die vom jeweiligen Bewerber hochgeladenen Fotos gilt: Der Bewerber muss zuvor die Erlaubnis aller auf den Fotos abgebildeten Personen zur Bewerbung als Jugendmannschaft des Monats erworben haben. Der Bewerber muss ferner die Erlaubnis des Fotografen (wenn er nicht selbst der Fotograf ist) und aller auf den Fotos abgebildeten Personen erworben haben, dass das Museum Abzüge und sonstige Vervielfältigungsstücke der hochgeladenen Fotos herstellen und diese zeitlich unbeschränkt im Museum ausstellen, im o.g. Film verwenden und diesen im Museum vorführen und auf der Webseite des Museums sowie über soziale Netzwerke (z.B. Facebook) öffentlich zugänglich machen (lassen) kann. Bei auf den Fotos abgebildeten Minderjährigen muss der Bewerber vor dem Hochladen die entsprechende Erlaubnis der Eltern eingeholt haben.

      • Wie erfolgt die Bekanntgabe der gekürten Jugendmannschaft des Monats?

        Die gekürte Mannschaft wird per E-Mail benachrichtigt. Der Trikotsatz wird der „Jugendmannschaft des Monats“ am letzten Donnerstag im vorhergehenden Monat im Fußballmuseum übergeben. Die gesamte Jugendmannschaft sowie ihre Trainer werden zu diesem Termin ins Fußballmuseum eingeladen. Bei diesem Termin übereignen Trainer und Jugendmannschaft dem Museum Exponate der Jugendmannschaft ihrer Wahl (z.B. Maskottchen, Medaillen, Wimpel, etc.), welches das Museum in der dafür vorgesehenen Vitrine (Maße der Vitrine: 36,5 Höhe x 67 Breite x 17 cm Tiefe) ausstellen kann.

      • Was muss ich zur Jugendmannschaft des Monats sonst noch wissen?

        Kann die Jugendmannschaft den Termin nicht wahrnehmen, wird der Trikotsatz dem Bewerber per Post zugeschickt, wobei ein Anspruch auf einen Ersatztermin nicht besteht. Umgekehrt übersendet in diesem Fall der Verein der Jugendmannschaft dem Museum das Exponat für die Vitrine so rechtzeitig per Post, dass das Exponat spätestens zum Ablauf desjenigen Monats bei dem Museum eingeht, der dem Monat vorausgeht, in dem sie Jugendmannschaft des Monats ist (Bsp.: Exponat für Jugendmannschaft des Monats April muss Ende März beim Museum eingehen). Der Bewerber verpflichtet sich, den postalisch übersandten Trikotsatz dem Verein zur Verwendung für die gekürte Jugendmannschaft zu übergeben. Die Übereignung des Trikotsatzes an den Verein findet mit der Übergabe des Trikotsatzes an ein Vereinsorgan statt.

        Ein Anspruch auf die Teilnahme an der Aktion und Kür zur Jugendmannschaft des Monats kann nicht erhoben werden. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Jeder Bewerber garantiert die Richtigkeit der im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten Daten, insbesondere seines Alters, Namens, Adresse und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden nur zur Durchführung der Aktion und zu keinen anderen Zwecken verwendet.

        Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Teilnahme akzeptiert der Bewerber für sich, den Verein und die betreffende Jugendmannschaft die vorstehenden Teilnahmebedingungen.

        Das Museum behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und/oder die Aktion Jugendmannschaft des Monats jederzeit auszusetzen oder einzustellen.

        Für Datenverluste, insbesondere auf dem Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt die Stiftung keine Haftung.

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