Die 4. Halbzeit: Sport und Antisemitismus

In diesem Jahr sind die Anzahl antisemitischer Straftaten in Deutschland sprunghaft angestiegen. Wie können wir, im Sport wie in der Gesellschaft, Jüdinnen und Juden besser gegen solche Übergriffe schützen?

Wie bekämpfen wir Antisemitismus im Sport und an der Basis unserer Stadtgesellschaft? Über die richtigen Strategien im Einsatz gegen zunehmende Judenfeindschaft diskutieren im Rahmen der gemeinsamen Veranstaltungsreihe der 21-Unternehmensgruppe und des Fußballmuseums folgende Personen aus Sport und Gesellschaft:

  • Philipp Peyman Engel, Chefredakteur der Jüdischen Allgemeinen
  • Sarah Poewe, Schwimmerin und erste/einzige deutsche Olympia-Medaillengewinnerin jüdischer Herkunft nach 1945
  • Micha Neumann von ADIRA / der Jüdischen Gemeinde Dortmund
  • Frank Fligge, Leiter Unternehmenskommunikation der 21-Gruppe

Die Moderation hat Gregor Schnittker (WDR und ZDF).


Seit dem Frühjahr 2022 laden das Deutsche Fußballmuseum und die 21-Unternehmensgruppe regelmäßig zu einem besonderen Gesprächsformat ins Deutsche Fußballmuseum ein: Unter dem Titel "Die 4. Halbzeit" wenden sie sich aktuellen gesellschaftlichen Debatten zu, die sich sowohl auf der Ebene des Fußballs bzw. Sports, aber auch im Betriebsleben der 21-Gruppe widerspiegeln. Nach Abenden u.a. zu den Themen Rassismus, Geschlechtergerechtigkeit oder Diversität geht es diesmal um das Thema Antisemitismus.

Der Eintritt ist frei, es ist eine Voranmeldung unter 4tehalbzeit@fussballmuseum.de nötig.

Eine gemeinsame Veranstaltung des Deutschen Fußballmuseums mit der 21-Unternehmensgruppe und der Jüdischen Gemeinde Dortmund

Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen. Dies gilt auch für die Darstellung von Symbolen auf Kleidungsstücken oder das öffentliche Tragen von Accessoires und Tattoos mit einem Bezug zur rechtsextremen Szene.

Bild: (c) Makkabi Deutschland

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