Teilnahmebedingungen für die Aktion „Jugendmannschaft des Monats“

Wir freuen uns auf eure Bewerbung und drücken die Daumen!

Worum geht es?

Die DFB-Stiftung Deutsches Fußballmuseum gGmbH (nachfolgend „Stiftung“) als Betreiber des Deutschen Fußballmuseums (nachfolgend „Museum“) kürt ab Februar 2016 monatlich die "Jugendmannschaft des Monats". Die Entscheidung darüber, welche Mannschaft jeweils gekürt wird, trifft eine aus  Museumsmitarbeitern bestehende Jury. Die Jury trifft ihre Entscheidung nach freiem und uneingeschränkten Ermessen. Sie trifft die Entscheidung auf der Grundlage der von den Bewerbern bis zum jeweiligen Stichtag (s.u.) über die Museums-Webseite hochgeladenen Fotos. Die jeweils gekürte Mannschaft erhält einen Trikotsatz (Hose, Trikot, Stutzen) für 14 Feldspieler und 2 Torhüter. Die Fotos der jeweils gekürten Mannschaft sowie die Berichterstattung über die Kür können von der Stiftung im Museum ausgestellt, in einen Film integriert werden, der im Museum vorgeführt werden darf und auf der Webseite des Museums sowie über soziale Netzwerke (z.B. Facebook) öffentlich zugänglich gemacht werden.

Wer darf wie oft teilnehmen?

An der Aktion teilnehmen können alle Jugendmannschaften (G-Jugend bis A-Jugend) von beim DFB organisierten Fußballvereinen. Jede Mannschaft darf sich nur einmal pro Kalenderjahr bewerben.

Wer muss die Bewerbung wo einreichen?

Die Bewerbung kann nur durch ein Organ des Vereins oder eine andere (z.B. durch schriftliche oder mündliche Vollmacht) zur Vertretung des Vereins bei der Bewerbung befugte volljährige Person eingereicht werden. Die Bewerbung kann ausschließlich online über die Website des Museums und nur unter Eingabe der dort vorgesehenen Pflichtangaben stattfinden. 

Stichtag

An der Wahl der Jury für einen bestimmten Monat nehmen nur solche Jugendmannschaften teil, deren Fotos von den Bewerbern jeweils bis spätestens zum 15. des Vorvormonats unter Angabe sämtlicher für das Hochladen erforderlicher Pflichtinformationen hochgeladen wurden. Spätere Bewerbungen können von der Jury in nachfolgenden Monaten berücksichtigt werden. 

Bildrechte

Für die vom jeweiligen Bewerber hochgeladenen Fotos gilt: Der Bewerber muss zuvor die Erlaubnis aller auf den Fotos abgebildeten Personen zur Bewerbung als Jugendmannschaft des Monats erworben haben. Der Bewerber muss ferner die Erlaubnis des Fotografen (wenn er nicht selbst der Fotograf ist) und aller auf den Fotos abgebildeten Personen erworben haben, dass das Museum Abzüge und sonstige Vervielfältigungsstücke der hochgeladenen Fotos herstellen und diese zeitlich unbeschränkt im Museum ausstellen, im o.g. Film verwenden und diesen im Museum vorführen und auf der Webseite des Museums sowie über soziale Netzwerke (z.B. Facebook) öffentlich zugänglich machen (lassen) kann. Bei auf den Fotos abgebildeten Minderjährigen muss der Bewerber vor dem Hochladen die entsprechende Erlaubnis der Eltern eingeholt haben.

Bekanntgabe der gekürten Mannschaft

Die gekürte Mannschaft wird per E-Mail benachrichtigt. Der Trikotsatz wird der "Jugendmannschaft des Monats" am letzten Donnerstag im vorhergehenden Monat im Fußballmuseum übergeben. Die gesamte Jugendmannschaft sowie ihre Trainer werden zu diesem Termin ins Fußballmuseum eingeladen. Bei diesem Termin übereignen Trainer und Jugendmannschaft dem Museum ein Exponat der Jugendmannschaft ihrer Wahl (z.B. Maskottchen, Medaillen, Wimpel, etc.), welches das Museum in der dafür vorgesehenen Vitrine (Maße der Vitrine: 36,5 Höhe x 67 Breite x 17 cm Tiefe) ausstellen kann.

Kann die Jugendmannschaft den Termin nicht wahrnehmen, wird der Trikotsatz dem Bewerber per Post zugeschickt, wobei ein Anspruch auf einen Ersatztermin nicht besteht. Umgekehrt übersendet in diesem Fall der Verein der Jugendmannschaft dem Museum das Exponat für die Vitrine so rechtzeitig per Post, dass das Exponat spätestens zum Ablauf desjenigen Monats bei dem Museum eingeht, der dem Monat vorausgeht, in dem sie Jugendmannschaft des Monats ist (Bsp.: Exponat für Jugendmannschaft des Monats April muss Ende März beim Museum eingehen). Der Bewerber verpflichtet sich, den postalisch übersandten Trikotsatz dem Verein zur Verwendung für die gekürte Jugendmannschaft zu übergeben. Die Übereignung des Trikotsatzes an den Verein findet mit der Übergabe des Trikotsatzes an ein Vereinsorgan statt.

Kein Anspruch auf Teilnahme/Ausstellung und Verwendung von Fotos im Museum/Erwerb eines Trikotsatzes

Ein Anspruch auf die Teilnahme an der Aktion und Kür zur Jugendmannschaft des Monats kann nicht erhoben werden. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar. Jeder Bewerber garantiert die Richtigkeit der im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten Daten, insbesondere seines Alters, Namens, Adresse und E-Mail-Adresse. Diese Daten werden nur zur Durchführung der Aktion und zu keinen anderen Zwecken verwendet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Durch die Teilnahme akzeptiert der Bewerber für sich, den Verein und die betreffende Jugendmannschaft die vorstehenden Teilnahmebedingungen.

Das Museum behält sich vor, die Teilnahmebedingungen jederzeit zu ändern und/oder die Aktion Jugendmannschaft des Monats jederzeit auszusetzen oder einzustellen.

Für Datenverluste, insbesondere auf dem Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte übernimmt die Stiftung keine Haftung.

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