Rohbauarbeiten beim Fußballmuseum gehen weiter

Die Rohbauarbeiten für den Neubau des entstehenden Deutschen Fußballmuseums in Dortmund werden nach dem eröffneten Insolvenzverfahren der ausführenden Alpine Bau Deutschland AG fortgesetzt.

Am Freitag (20. September 2013) schloss die Stiftung DFB Fußballmuseum gemeinnützige GmbH mit der Insolvenzverwaltung, Rechtsanwälte Schneider, Geiwitz & Partner, die entsprechende Vereinbarung, auf deren Basis die Insolvenzverwaltung den Vertrag für die Fertigstellung des Rohbaus erfüllt. Für die weitere Bauausführung beauftragte die Insolvenzverwaltung die Heitkamp Ingenieur- und Kraftwerksbau GmbH aus Herne.

#bild#Bereits nach der Anmeldung des Insolvenzverfahrens der Alpine Bau Deutschland AG am 19. Juni hatte die Stiftung DFB-Fußballmuseum durch Dreiecksvereinbarungen mit der vorläufigen Insolvenzverwaltung und den beteiligten Subunternehmen einen Baustopp verhindert.

Durch die Insolvenz der Alpine Bau Deutschland AG sind bislang keine zusätzlichen Baukosten entstanden. Das Deutsche Fußballmuseum kann weiterhin innerhalb des geplanten Gesamtbudgets von 36 Mio. Euro realisiert werden.

Der ursprünglich für das Jahresende 2014 vorgesehene Eröffnungstermin wird sich aufgrund der insolvenzbedingten Bauablaufstörungen in das erste Halbjahr 2015 verschieben. Eine genauere Terminprognose lässt sich erst nach Beendigung der Rohbauarbeiten und nach der Winterperiode stellen.

Manuel Neukirchner, Geschäftsführer der Stiftung DFB-Fußballmuseum, erklärte: „Wir haben nach der Insolvenz-Anmeldung von Alpine einen dreimonatigen Komplettstillstand auf der Baustelle verhindert und die nahezu nahtlose Weiterführung der Bauarbeiten nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sichergestellt. Hätten wir uns mit der Insolvenzverwaltung nicht auf die Fortsetzung der Bauarbeiten geeinigt, wäre eine Neuausschreibung der restlichen Rohbauarbeiten mit unvorhersehbaren Kosten- und Terminauswirkungen unvermeidbar gewesen. In dieser Situation haben wir somit die bestmöglichen Optionen für unser Projekt gezogen, auch wenn der nicht zu verhindernde Zeitverzug aufgrund des zwischenzeitlich gestörten Bauablaufes schmerzt.“

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