Stadt und DFB begutachten Musterfassade

Zu einer Ortsbesichtigung auf dem Baufeld des DFB-Fußballmuseums trafen heute Vertreter der Stadt Dortmund, des Deutschen Fußball-Bundes und der Stiftung DFB-Fußballmuseum zusammen. Dabei ging es um die Begutachtung einer 5 x 7 Meter große Musterfassade.

#bild#Nach Gebäudefertigstellung werden 1.340 Quadratmeter Glas- und 3.600 Quadratmeter Aluminiumfassade die Außenhülle des Fußballmuseums bilden. Stiftungsgeschäftsführer Michael Keßeler erklärt: „Ich bin sehr froh, dass wir heute einen Ausschnitt der Fassade im Stadtraum betrachten konnten. Wir haben heute wertvolle Anregungen erhalten, die wir in den weiteren Prozess einpflegen werden.“

Im Zwischenraum von der gelochten Paneelfassade und der Gebäudehaut werden später auf einer Fläche von 660 m² hinterleuchtete und austauschbare Banner gespannt, die als Kommunikationsfläche zwischen Museum und öffentlichem Raum dienen.

An dem Beratungstermin nahmen Dortmunds Oberbürgermeister Ullrich Sierau, DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt, die Stiftungsgeschäftsführer Manuel Neukirchner und Michael Keßeler sowie Mitglieder des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund teil.

#bild#Oberbürgermeister Ullrich Sierau sagte nach der Besichtigung: „Die Fassade gefällt mir sehr. Sie entspricht genau den Gedanken des Qualifizierungswettbewerbs und nimmt durch die Perforation eine gewisse Transparenz an, die den Eindruck eines schwebenden Baukörpers vermittelt.“

DFB-Schatzmeister Horst R. Schmidt lobte die starke optische Wirkung, die durch die Fassade zum Ausdruck kommt: „Ich bin dankbar, dass wir heute das große Fassadenmodell gesehen haben. Das hat den positiven Eindruck der Planungen untermauert und der offene, moderne Charakter in Materialität und Außenwirkung ist deutlich geworden.“

Professor Christa Reicher, Vorsitzende des Gestaltungsbeirats der Stadt Dortmund sagte: „Die Fassade ist überzeugend und ich bin froh, die Entwurfsbilder jetzt in realer Umsetzung gesehen zu haben. Die funktionale Tiefenwirkung und die Wirkung bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen gilt es im weiteren Prozess zu prüfen.“

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